Führerscheinklasse B (PKW)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (außerdem mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Theorie-Teil (Pflicht):


12 Doppelstunden Grundstoff

2 Unterrichtsstunden klassenspezifischer Stoff


Praxis-Teil:


normale Fahrstunden

5 Überland-Fahrstunden (Pflichtstunden)

4 Autobahn-Fahrstunden (Pflichtstunden)

3 Beleuchtungs-Fahrstunden (Pflichtstunden bei Dämmerung und Dunkelheit)

Führerscheinklasse BE (PKW + Anhänger)

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehende Fahrzeugs betragen.

Theorie-Teil:


keine Extra-Stunden erfoderlich, da Klasse B Voraussetzung.


Praxis-Teil:


normale Fahrstunden

3 Überland-Fahrstunden (Pflichtstunden)

1 Autobahn-Fahrstunden (Pflichtstunden)

1 Beleuchtungs-Fahrstunden ( Fahrt bei Dämmerung und Dunkelheit)